Vor dem Beginn einer Behandlung sprechen wir ausführlich mit Ihnen darüber, was Sie bei uns erwartet. Aller Erfahrung nach lernen Sie dabei so viele neue Informationen kennen, dass es nicht verwunderlich ist, wenn Sie das eine oder andere Detail vergessen. Sollte das der Fall sein, so können Sie auf dieser Seite nachlesen, was vor Behandlungsbeginn erforderlich ist.
Das muss zum Behandlungsbeginn vorliegen
Ihr Gynäkologe muss bestätigen, dass Sie gemäß den Vorschriften des § 27a Sozialgesetzbuch beraten wurden. Diese Bescheinigung wird in der Regel von uns angefordert.
Jeder Partner muss darüber hinaus eigene Bescheinigungen vorlegen.
Das benötigt die Frau
- Überweisungsschein für Mit- /Weiterbehandlung für Sterilitätstherapie und Sterilitätsbehandlung vom behandelnden Gynäkologen
- HIV-Test, Röteln-Immunität. Diese Untersuchungen werden, wenn Sie mögen, auch in unserer Praxis durchgeführt.
Das benötigt der Mann
- Überweisungsschein für Mit-/Weiterbehandlung vom behandelnden Urologen, Andrologen (Facharzt für Männerheilkunde) oder Hausarzt
- HIV-Test (kann, wenn Sie mögen, in unserer Praxis durchgeführt werden)
Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, beginnt für Sie die Phase der Untersuchungen in unserer Praxis. Deren Ziel: den Grund für die ausbleibende Schwangerschaft zu klären, denn das ist die Voraussetzung für die richtige Behandlung.